Krankentagegeldversicherung

                                                                                                                                                                                                                                                   

Eine private Krankentagegeldversicherung benötigen weibliche und männliche Arbeitnehmer genauso wie Selbständige oder Freiberufler. Bei Selbständigen zahlt die Krankentagegeldversicherung einen bestimmten vereinbarten Tagessatz, wenn eine bestätige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Arbeitnehmer haben aber den Vorteil, dass, in der Regel, in den ersten 6 Wochen oder 42 Tagen der Lohn in voller Höhe weitergezahlt wird. Ab dem 43ten Tag tritt das sogenannte Krankengeld in Kraft.

Da das gesetzliche Krankengeld aber deutlich weniger ist, als der eigentliche Lohn, muss der Arbeitnehmer mit einer Krankentagegeldversicherung privat vorsorgen. Das Krankentagegeld sollte den Fehlbetrag ausgleichen können. Da Selbständige keine Lohnfortzahlung erhalten und auch sonst keine gesetzliche Unterstützung erfahren, muss der Selbständige oder Freiberufler unbedingt eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Die Krankentagegeldversicherung kann die Existenz retten und ohne kann diese wichtige Absicherung kann man ganz schnell dieselbige verlieren. Arbeitnehmer sollten die Krankentagegeldversicherung ab dem 43ten Tag abschließen, da ab diesem Tag auch das gesetzliche Krankengeld die Lohnfortzahlung ersetzt. Da es bei den Selbständigen keine Lohnfortzahlung gibt, kann man hier auch theoretisch ab dem 1ten der Arbeitsunfähigkeit sich ein Krankentagegeld versichern. In der Praxis ist das aber ein wenig schwierig und auch, wenn sich ein Versicherungsunternehmen findet, relativ teuer.

Es gibt aber genügend Krankenversicherungen, die eine Krankentagegeldversicherung schon ab dem 4ten, 8ten, 15ten, oder 22ten Tag der Arbeitsunfähigkeit anbieten. Natürlich ist der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung, die ab dem 4ten Tag der Arbeitsunfähigkeit leistet teurer, als ein Krankentagegeld, das ab dem 22ten Tag ausgezahlt wird.

Selbständige oder Freiberufler, die in einer gesetzlichen Kasse krankenversichert sind, können wählen, ob sie das Krankentagegeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen oder ob sie eine private Krankentagegeldversicherung beantragen. Wenn eine private Krankentagegeldversicherung gewählt wird, dann muss der Krankenversicherte auch nur den ermäßigten Beitragssatz seiner Krankenkasse zahlen.

Leider beginnt das gesetzliche Krankentagegeld aber, wie bei den Arbeitnehmern, erst ab dem 43ten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Selbständige hat also 6 Wochen Verdienstausfall und keine Absicherung. Wenn ein Selbständiger das Krankentagegeld ab dem 43ten Tag bei seiner Kasse wählt, hat er aber auch noch die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung ab dem 4ten oder 22ten Tag abzuschließen.

Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer, wie Selbständige eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung besitzen, um finanzielle Probleme, aufgrund des niedrigeren Krankengeldes, aufzufangen. Um eine günstige Krankentagegeldversicherung zu bekommen, sollte man im Internet einen Vergleich der vorliegenden Krankentagegeldversicherungen durchführen, denn auch in diesem Bereich gibt es bei den Versicherungsgesellschaften sehr große Beitragsunterschiede.